Allgemeine Geschäftsbedingungen
Business Animate, Garsitz 64, 07426 Königsee

 

1 Anwendungsbereich


(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Business Animate erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die
Business Animate mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm
angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Business
Animate ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Business Animate auf
ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines
Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.

(3) Business Animate schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde
versichert, bei Vertragsschluss mit Business Animate als Unternehmer gemäß § 14 BGB
beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.


2 Leistungen von Business Animate / Mitwirkung des Kunden


(1) Business Animate erstellt individuelle Animationsvideos im Auftrag des Kunden. Die Erstellung
eines Animationsvideos gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.

(2) Business Animate erbringt außerdem Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer
im Bereich Marketing

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf
erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert
damit die Leistungserbringung durch Business Animate, bleibt der Vergütungsanspruch von Business
Animate unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch
des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von Business Animate
insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten
und/oder Coaching handelt.

(4) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Business Animate durch angemessene
Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere Business
Animate die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus
wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von Business Animate zur
Verfügung stellen.

(5) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Business Animate einen Ansprechpartner
(„Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Business Animate aus diesem
Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so
verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(7) In Bezug auf die von Business Animate zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht
Business Animate in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) Business Animate ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen
und von Dritten erbringen zu lassen.


3 Abnahmebedürftige Leistungen


(1) Sofern Business Animate für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die
nachstehenden Absätze 2-8.

(2) Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung des Animationsvideos
beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Drehbuch, Styleframes, Storyboard)
und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.

(3) Business Animate kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme
auffordern. Das Animationsvideo beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf
der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Business Animate nicht schriftlich erklärt hat,
welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden
angefertigt und Business Animate überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(4) Business Animate ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer
angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht
entgegen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes
vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des
anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das
Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Business Animate dem Kunden die
insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(6) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Business Animate gilt auch dann als abgenommen, wenn
der Kunde sich auf Aufforderung von Business Animate hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-
)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.

(7) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nicht.

(8) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche
Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von
Teilen der Vergütung.


4 Zustandekommen von Verträgen


(1) Der Vertragsschluss zwischen Business Animate und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich
oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Business Animate eine
Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.


5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

 

(1) Die Preise, die von Business Animate angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern

Business Animate für die Erstellung eines Animationsvideos einen Pauschalpreis angeboten hat,

bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch
Business Animate. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich
individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen
sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Business Animate erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder
nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Business Animate ist grundsätzlich
bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Business Animate ist anders lautend.
Eine von Business Animate erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die
weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Business Animate nach
Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage
ein entsprechendes Formular von Business Animate zur Verfügung gestellt.

(4) Business Animate stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende
Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an Business Animate zu überweisen und die durch die
Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Nimmt der Kunde den mit Business Animate bei Vertragsschluss vereinbarten Kickoff-Termin
unentschuldigt nicht wahr und kann Business Animate aufgrund dessen den beauftragten
Animationsfilm nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für die
Konzipierung des Animationsfilms verpflichtet.


6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin


(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien
vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§
621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.

(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der
Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

(3) Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat
Business Animate das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich
vereinbarten „KickOff-Termin“ zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums
ist ausgeschlossen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der
Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.


7 Verzug / außerordentliche Kündigung

 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Business Animate beginnen nicht, bevor der jeweils
fällige Rechnungsbetrag bei Business Animate eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Leistungen notwendigen Daten bei Business Animate vollständig vorliegen beziehungsweise die
notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Business Animate sich vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber
Business Animate in Verzug, ist Business Animate berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen und die Leistungen einzustellen. Business Animate wird die gesamte Vergütung, die bis zum
nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


8 Erfüllung

(1) Business Animate wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen
Sorgfalt durchführen. Business Animate ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu
bedienen.

(2) Ist Business Animate gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Business
Animate unberührt.


9 Verhalten und Rücksichtnahme


Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Business
Animate zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen,
sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne
Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.


10 Schutzrechte Dritter


(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion
entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden
Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich
uneingeschränkt.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Business Animate nach dem
Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Business
Animate über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


11 Haftung


(1) Business Animate haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Business Animate nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,b) für Schäden aus
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Business Animate nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Business Animate
maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
Business Animate. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Business Animate.